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Ghostwriter arbeiten im Verborgenen und treten in der Öffentlichkeit nicht als Urheber der von Ihnen verfassten Werke in Erscheinung. Trotz oder gerade wegen dieses "Schattendaseins" ist Ghostwriting weder etwas Anrüchiges oder gar Illegales. Denken Sie nur an die vielen erschienen Werke von Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, bei denen offensichtlich ist, dass Sie für das Verfassen von z.B. Büchern weder die erforderliche Zeit, noch das Knowhow gehabt haben können. So bestehen für den Ghostwriter keine besonderen gesetzlichen Beschränkungen. Vielmehr sind die entscheidenden Rechtsfragen ausschließlich zum Schutze der Ghostwriter umfassend im Urhebervertragsrecht geregelt. Allerdings können Beschränkungen auf der Verwendungsseite, d.h. auf der Kundenseite, bestehen.
Wir sichern unseren Mandanten zu, dass wir nach der Errichtung der vereinbarten Leistungsvergütung dauerhaft auf die Ausübung des Urheberrechts verzichten werden.
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